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Praxis der Heimaufsicht in Thüringen wird evaluiert

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© PantherMedia / sasirin pamai

Das thüringische Wohn- und Teilhabegesetz ist Gegenstand der Evaluation durch das Forschungsinstitut AGP Sozialforschung unter der Leitung von Prof. Dr. habil. Thomas Klie. Es ist bereits das sechste Bundesland, in dem AGP Sozialforschung die Praxis der Heimaufsicht und die Wirkung der Landesgesetze zum Heimrecht untersucht.

Thomas Klie: „Besonders im Fokus unserer Evaluation werden die Erfahrungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehen.“ Diese Erfahrungen stellten sich für viele Heimbewohner*innen als massiver Eingriff in ihre Grundrechtsposition dar.

Das Evaluationsdesign umfasst eine juristische Analyse und die synoptische Gegenüberstellung landesrechtlicher Normierungen. Hinzukommen die teilnehmende Beobachtung bei Begehungssituationen, eine Onlinebefragung, Fokusgruppen mit Bewohner*innen von Einrichtungen sowie Expert*innenanhörungen.

Neben Thomas Klie ist Pablo Rischard, Geschäftsführer von AGP Sozialforschung, ist maßgeblich in das Projekt involviert.

„Erprobt wird auch die Kooperation mit SOCLES“, erklärt Thomas Klie. Dabei handelt es sich um das juristische Forschungszentrum SOCLES, das Soziales und Recht in der gesamten Vielfalt der Kontexte von Kindheit, Jugend, Familie und Geschlecht verbindet. Das SOCLES verknüpft nach eigener Darstellung rechts-, sozial- und verwaltungswissenschaftliche Forschung, versteht sich als interdisziplinärer Brückenbauer und fördert den Transfer in Politik und Praxis. Die internationale Dimension stärkt das reflexive, diskursive und multiperspektivische Selbstverständnis der Arbeit im SOCLES.

Die Evaluationsergebnisse werden für Ende 2023 erwartet.

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