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Bundesländer beschließen Arbeitsgruppe „Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen“

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© PantherMedia / alexraths (Symbolbild Pflege)

Auf Initiative von Prof. Dr. habil. Thomas Klie hat das Land Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Freistaat Bayern einen Antrag in die Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) im November 2020 eingebracht, eine länderoffene Arbeitsgruppe „Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen“ einzuberufen. Mit Zustimmung aller Bundesländer wurde der Antrag angenommen.

Das Thema „Vorbehaltsaufgaben“ prägt die pflegepolitische Debatte seit rund 20 Jahren. Vorbehaltsaufgaben sind grundsätzlich solche, die den Pflegefachkräften vorbehalten sind, also nur von diese ausgeführt werden dürfen. § 4 PflBG regelt die Vorbehaltsaufgaben für die Fachpflegepersonen.

„Es ist ein absoluter Vorbehalt, der gegenüber allen anderen Berufsgruppen, auch gegenüber den Mediziner*innen gilt“, erläutert Jurist Thomas Klie. Was heißt das aber in der Praxis, was zählt zu den Vorbehaltsaufgaben, welche Konsequenzen hat das Konzept der Vorbehaltsaufgaben für das Sozialleistungs- und Leistungserbringungsrecht? Diese Fragen soll die neue Arbeitsgruppe klären und zum Beispiel die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen, wie Hilfskräfte, Sozialberufe, Medizinische und Gesundheitsberufe, herausarbeiten.

In der Arbeitsgruppe kommen Vertreterinnen und Vertreter der ASMK, der Gesundheitsministerkonferenz unter Beteiligung des Bundes sowie unter Einladung der Kammern/Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB), Vertreter und Vertreterinnen der Pflegewissenschaft, des Pflegerechts und der Leistungserbringer zusammen. Am Tag der Pflege, dem 12. Mai 2021, hat die Arbeitsgruppe ihre Arbeit begonnen.

Gemeinsam mit Prof. Dr. Thomas Weiß, u. a. Justitiar der Pflegekammer Schleswig-Holstein, ist Thomas Klie Mitglied dieser Arbeitsgruppe und moderiert überdies einen parallel arbeitenden und tagenden Think Tank aus Pflegewissenschaftler*innen und Pflegerechtler*innen.

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