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AGP-Papier zur Strukturreform PFLEGE und TEILHABE

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© PantherMedia / photographee.eu

Rechtzeitig zum beginnenden Bundestagswahlkampf legt AGP-Institutsleiter Prof. Dr. habil. Thomas Klie ein Papier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor – gemeinsam erarbeitet mit Nadine-Michèle Szepan, Abteilungsleiterin im AOK-Bundesverband, und Michael Ranft, Staatssekretär Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.

Das AGP-Papier enthält zentrale Reformbausteine für die Sicherung der Pflege, die über die Pflegeversicherung hinausgehen. Von AGP Sozialforschung unterstützt, ist es eingebettet in den Dialogprozess des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zur radikalen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.

In besonderer Weise reflektiert das Papier das Bundesteilhabegesetz, das zum 01.01.2020 auch leistungsrechtlich in Kraft getreten ist. Nicht nur die schon länger diskutierten Schnittstellen zwischen SGB XI und SGB V werden darin aufgegriffen, sondern auch die zum Bundesteilhabegesetz.

Die Verfasser*innen des Papiers zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sind überzeugt, dass alle pflegerischen Aufgaben und insbesondere die Leistungsversprechen der Pflegeversicherung ganz wesentlich dazu dienen, die Teilhabe auf Pflege angewiesener Menschen in den gesellschaftlichen Feldern zu sichern, die für die/den einzelne*n Bürger*innen elementar bedeutsam sind – und dies bis zum Lebensende. Thomas Klie: „Das Teilhabeversprechen ist an keine Altersgrenzen gebunden und darf nicht durch den Masterstatus Pflegebedürftigkeit relativiert werden“.

Website AGP Sozialforschung

https://agp-freiburg.de/

Mehr Info im Papier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung unter Downloads

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